Wenn Sie ein Erbe antreten, stehen Sie oft vor vielen organisatorischen Fragen und Unsicherheiten. Was ist zu tun, wenn Sie erfahren, dass Sie Erbe sind? Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um das Erbe anzutreten? Welche Dokumente muss ich beantragen? Wann kann ich Pflichtteilsansprüche geltend machen? Wann sollte ich das Erbe besser ausschlagen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie im Erbfall richtig vorgehen und welche Aspekte im Erbrecht besonders wichtig sind.
1. Eröffnung des Testaments
Das erste, was nach einem Todesfall geschieht, ist die Eröffnung des Testaments, falls ein solches existiert. Befindet sich eine letztwillige Verfügung (z.B. Testament) in amtlicher Verwahrung, wird es vom Nachlassgericht eröffnet. Hierbei werden die Erben offiziell benachrichtigt. Wichtig ist, dass Sie sich über den Inhalt des Testaments oder des Erbvertrages informieren und Ihre Rechte und Pflichten als Erbe verstehen. Sind die gesetzlichen Erben nicht bekannt, ist das Nachlassgericht verpflichtet, nachzuforschen, wer die gesetzlichen Erben sind. Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt.
2. Annahme oder Ausschlagung des Erbes
Erbe werden Sie nach dem Gesetz, ohne dass Sie etwas tun müssen. Als vorläufiger Erbe haben Sie die Wahl, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Eine Erbausschlagung kommt in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie aus anderen Gründen das Erbe nicht antreten möchten. Sind die Schulden niedriger als die Vermögenswerte, müssen Sie wissen, welche Verbindlichkeiten mit dem Erbfall entstanden sind. Diese sind vorab aus der Erbschaft zu zahlen und vermindern die Vermögenswerte. Eine Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Überlegen Sie also genau, bevor Sie Handlungen und Erklärungen in Bezug auf die Erbschaft vornehmen. Für die Ausschlagung haben Sie eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Sechswochenfrist auf sechs Monate. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein.
WICHTIGE TIPPS:
- Die Ausschlagung per Brief, Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Sie können zum zuständigen Nachlassgericht gehen und die Ausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklären, oder Sie geben die Erklärung vor einem Notar/einer Notarin ab.
- Die Erbschaft kann erst nach Eintritt des Erbfalls angenommen oder ausgeschlagen werden.
- Sie können die Erklärung nicht mit einer Bedingung für die Ausschlagung der Erbschaft (Ausschlagung, nur bei Überschuldung) oder Zeitbestimmung verbinden.
- Sie können die Erbschaft nur insgesamt und nicht zum Teil annehmen.
3. Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Nach der Annahme des Erbes sollten Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen. Dieses gibt Ihnen einen Überblick über das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen. Ein solches Verzeichnis ist besonders wichtig, wenn Sie mit anderen Erben gemeinschaftlich erben, da es Transparenz schafft und mögliche Konflikte vermeidet.
4. Erbschein beantragen
Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das Sie als rechtmäßigen Erben ausweist. Er ist notwendig, um Bankkonten zu verwalten, Immobilien zu übertragen oder den Nachlass zu regeln. Der Erbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden und erfordert oft die Vorlage eines detaillierten Nachlassverzeichnisses.
Für den Fall, dass der Erbe sofort nach dem Tod des Erblassers über dessen Bankkonto verfügen soll, muss der Erblasser dem Erben eine Kontovollmacht erteilen. Die Erteilung eines Erbscheins oder Eröffnung eines (notariellen) Testaments kann mehrere Wochen dauern. Es bietet sich daher an, an eine Kontovollmacht zu denken, damit der Erbe sofort nach dem Tod des Erblassers handlungsfähig ist.
5. Steuerliche Aspekte berücksichtigen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erbschaftssteuer. Je nach Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser kann die Erbschaftssteuer unterschiedlich hoch ausfallen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen, um steuerliche Verpflichtungen zu klären und mögliche Freibeträge zu nutzen.
6. Nachlassverbindlichkeiten prüfen
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören die Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten und andere Verpflichtungen, die aus dem Nachlass zu begleichen sind. Als Erbe haften Sie für diese Verbindlichkeiten und sollten daher genau prüfen, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht.
7. Verteilung des Erbes
Wenn alle Verbindlichkeiten geklärt und die Erbschaftssteuer entrichtet ist, können Sie mit der Verteilung des Nachlasses beginnen. Dies kann je nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge unterschiedlich ablaufen. In Fällen von Erbengemeinschaften ist oft eine einvernehmliche Lösung notwendig, um den Nachlass gerecht zu verteilen.
Fazit: Rechtssicherheit im Erbfall
Das Erbrecht ist komplex und erfordert oft professionelle Beratung. Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte im Erbfall die richtigen sind, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen und Ihre Rechte als Erbe gewahrt bleiben.
„Erbe eingetreten – Was ist jetzt tun? – Checkliste Erbfall“ – LEGISPRO Erbrecht Blog